Besuchsregeln ab 16.11.2021

Aufgrund der Änderung in der 14. Bayer. Infektionsschutzverordnung ergibt sich ab dem 16.11.2021 eine Änderung der Besuchsregeln für unsere Einrichtung.

Besuchsregeln
  1. Eine Terminierung der Besuche ist nicht erforderlich, Besuchszeiten sind von Montag-Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr, sowie am Wochenende und an Feiertagen von 13:00 – 17:00 Uhr möglich.
  2. Zugang zur Einrichtung kann nur negativ getesteten Personen gewährt werden. Hierbei darf der Zeitpunkt des Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein und ist unabhängig von einem Geimpft/Genesenen-Status.
  3. Die Testungen der Besucher/innen werden nicht durch die Einrichtung durchgeführt. Hierfür stehen verschiedene Testeinrichtungen zur Verfügung:

 

    • BRK-Testzentrum, Viechtach
    • Bärenapotheke, Linprun-Passage Viechtach
  1. Die Nachweise über die Testergebnisse sind im Büro oder beim Personal unaufgefordert
    vorzuzeigen.
  2. Unsere Einrichtung darf nur mit einer FFP2-Maske betreten werden.
  3. Zum besuchten Bewohner ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern
    einzuhalten. Zu allen weiteren Bewohnern und Mitarbeitern ist dieser Abstand zwingend
    einzuhalten.
  4. Innerhalb der gesamten Einrichtung befinden sich Händedesinfektionsspender zur
    gründlichen Händedesinfektion. Mittels Aushang werden alle Besucher über die geltenden
    Hygieneregeln hingewiesen
Einhaltung der Regeln

Bei mehrmaliger Nichteinhaltung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen können die Besucher der Einrichtung verwiesen werden und ein Besuchsverbot erteilt werden.

Gültigkeit

Diese Regelungen treten ab dem 16.11.2021 in Kraft und sind bis zum Vorliegen neuer Anordnungen gültig.

Definitionen

Als vollständig geimpfte gelten Personen, die alle notwendigen Impfungen erhalten haben. Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einmaliger Impfung den vollen Impfschutz bietet. Genesene Personen können mittels eines PCR-Tests eine festgestellte Infektion mit dem Coronavirus nachweisen. Dieser Test muss dabei mindestens 28 Tage, maximal aber 6 Monate zurückliegen.